Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 481/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Verfallfrist bei Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener bzw. zurückgeforderter Teile des Arbeitsentgelts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 70; TVöD § 37
Tarifliche Verfallfrist bei Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener bzw. zurückgeforderter Teile des Arbeitsentgelts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 08.10.2009 - 2 Ca 1854b/09
- LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 481/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00
Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 481/09
Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00 - zitiert nach JURIS, Rz. 28).Vor Fälligkeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine ordnungsgemäße Geltendmachung erfolgen (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00 - zitiert nach JURIS).
Ein solcher liegt nur vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00 - zitiert nach JURIS, Rz. 29).
- BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92
Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 481/09
Mit diesen schriftlichen Gehaltsabrechnungen hat die Beklagte die ausgewiesene Lohnforderung gerade nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. nur BAG vom 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - zitiert nach JURIS, Rz. 17 m w. N.) streitlos gestellt, so dass sich eine erneute schriftliche Geltendmachung im Sinne der tariflichen Ausschlussfrist eventuell erübrigt hätte. - BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
Arzt-Krankenhaus-Vertrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 481/09
Sinn und Zweck der Regelung einer Ausschlussfrist besteht darin, dem Schuldner den behaupteten Anspruch so deutlich zu machen, dass er sich über Inhalt und Umfang klar werden kann und dem Gläubiger die Erhebung einer formellen Klage zunächst erspart wird (BAG vom 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 - zitiert nach JURIS).
- LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16
Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017
Eine einmalige Geltendmachung von Ansprüchen "für denselben Sachverhalt" erstreckt deren fristwahrende Wirkung auch auf später fällig werdende Leistungen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00-, juris; LAG Schleswig-Holstein vom 03.02.2010 - 3 Sa 481/09-, juris). - LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16
Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner …
Eine einmalige Geltendmachung von Ansprüchen "für denselben Sachverhalt" erstreckt deren fristwahrende Wirkung auch auf später fällig werdende Leistungen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00-, juris; LAG Schleswig-Holstein vom 03.02.2010 - 3 Sa 481/09-, juris).